Alleinige Distribution in der EU

Mittwoch, 25. 07. 2018

In den nächsten Zeilen werden wir Ihnen unsere Erfahrungen mit diesen Fällen, die wir während unserer Praxis beim Warenverkauf dem Endverbraucher gegenüber erlebt haben, annähern.

Wie ist es dann?

Eine exakte bzw. richtige Antwort auf diese Frage teilt Ihnen kaum jemand mit. Jeder Fall ist individuell. Es hängt alles auch von einem konkreten Vertrag zwischen alleinigem Vertreiber und dem Hersteller des gegebenen Gebiets ab. Die Europäische Gesetzgebung spricht auf einer Seite von freier Bewegung der Ware und Wirtschaftswettbewerb.

Manche alleinige Vertreiber profitieren von Verträgen und Vereinbarungen, die vor 10 Jahren abgeschlossen wurden und von Ihren langjährigen Beziehungen mit Hersteller.

Ist das Recht auf Ihrer Seite?

In Fällen, wo der alleinige Vertreiber seine Ansprüche auf das Güteraufkommen anzuwenden beginnt, ist in erster Linie eigene Möglichkeiten abzuwägen oder vielleicht einen Kompromiss zu suchen. Wenn Sie sich entscheiden auf die Ansprüche des Vertreibers zu reagieren, verlangen Sie die rechtlichen Unterlagen anhand welcher sie es geltend Machen wollen. In vielen Fällen gegenüber dem Europäischen Recht, das die freie Warenbewegung und Wirtschaftswettbewerb garantiert, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bei Gericht gewinnen und der alleinige Vertreiber muss sich zurückziehen. Es ist aber fraglich, ob sich das im Bezug auf die angewandte Energie und Zeit in der ganzen Sache auszahlt.

Die weitere Sache sind die langjährigen Beziehungen mit dem Hersteller. Es ist sehr schwer bis unmöglich den Verstoß des Wirtschaftswettbewerbes nachzuweisen.

Ein Praxisbeispiel

Aus den Erfahrungen unserer Kunden kann Expandeco mehr über den Einfluss von langjährigen Beziehungen zwischen alleinigen Vertreiber und dem Hersteller erzählen. Beim Produktverkauf haben wir einen Lieferanten mit einem besseren Preis bei der Lieferung der gleichen Produkten gefunden. So haben wir den ursprünglichen Lieferanten gegen einen Neuen ersetzt. Wir wurden leider über die tollen Beziehungen zwischen den ursprünglichen Lieferanten und dem Hersteller nicht informiert, der durch den Hersteller unseren neuen Lieferanten in die Ecke gedrängt hat. So hat er sich zurückgezogen, weil es sich für Ihn nicht ausbezahlt hat die Beziehung mit dem Hersteller wegen einem Einkäufer wie wir sind zu stören, der in diesem Fall seinen langjährigen Partner unterstützt hat.

Der Wirtschaftswettbewerb und Verstoß des Kartellrechts

Zum Beispiel können die global wirkenden Hersteller in Ländern tätig sein, in welchen sie die Ware mittels eigener Gesellschaft in jedem Land distribuieren. Wenn der Hersteller aus Deutschland kommt und in der EU Gesellschaften in jedem Land besitzt, ist der alleinige Vertreiber für Slowakei die Firma, die dem Hersteller gehört. Diese Firma gewährleistet Groß- sowie Einzelhandel. Sie hat verschiedene eigene Einkäufer, zum Beispiel auch Einzelhandel und Onlineshop mit welchen sie einen Vertrag hat. Die Einkäufer müssen sich nach Regeln und Bedingungen die im Vertrag festgesetzt sind, richten.Im Regelfall kann es zu Maßnahmen gegenüber dem Einkäufer führen, der gegen die Regeln des Wirtschaftswettbewerbes verstößt. Der Verstoß des Wirtschaftswettbewerbes und Kartellrechts waren in vielen Fällen durch hunderttausenden Strafen bestraft. Ähnliche Verstöße sind unter der EU Aufsicht bereits geschehen und in der Berufung wieder aufgelöst.

Zum Beispiel einem Onlineshop aus Ungarn, der die Ware von seinem lokalen alleinigen Vertreiber bezogen hat, verbietet keiner den Warenverkauf in die benachbarten Länder, auch wenn der Hersteller dort seine alleinige Vertretung hat. Wenn ein Onlineshop aus Deutschland die Zusammenarbeit mit einer deutschen Tochterunternehmen des Herstellers abbricht, verbietet ihm keiner die Kontaktaufnahme mit einem Tochterunternehmen aus Polen und die Distribution der Ware in die Slowakei. In diesen Fällen sollen die Verträge und die Mutterfirma die Entscheidung treffen. Sie muss die Regeln so bestimmen, damit der Wirtschaftswettbewerb und die freie Bewegung der Ware nicht blockiert wird. Viele Hersteller haben bei solchen Schritten Fehler gemacht und das darauffolgende Gericht des Wirtschaftswettbewerbes hat den Wettbewerb gegen ihren Einkäufern verloren, aus welchem hunderttausende Sanktionen erfolgt sind.

Alleinige Vertreiber beanspruchen oft Ihre Position auch wegen der Energie und Kosten die durch die Erstellung des Wiedererkennungswertes der Marke im gegebenen Gebiet verbraucht worden sind. Der alleinige Vertrag mit dem Hersteller bindet oft den Vertreiber zur Einhaltung der Marketing Strategie und Aufwand von Mitteln für bestimmte Marketingaktivitäten zum Verkaufserhöhung der Produkte. Auch das sind Gründe, warum sich die “alleinigen” Vertreiber Ihre Investitionen zu schützen bemühen. Auf der anderen Seite, die Einhaltung von Marketingaktivitäten und Strategien haben einen konkurrenzlosen Preis, oft werden Sie bei diesen Tätigkeiten durch den Hersteller unterstützt.

Expandeco’s Sicht

Dieser Artikel versucht unsere Erfahrungen mit dieser Problematik anzunähern. Wir sind keine Experten des europäischen Rechts, Wirtschaftswettbewerbes sowie Verträgen der alleinigen Distribution. Jeder Fall hat eigene Spezifika und es ist notwendig dieses als einzelnes zu beurteilen. Wir haben versucht Ihnen unsere Erfahrungen mit realen Fällen anzunähern.

Als Bonus legen wir Ihnen konkrete Gesetze über die Alleinvertretung bei:

Geschäftliche Alleinvertretung

§ 665


Wenn eine Alleinvertretung vereinbart wurde, ist der Vertretener verpflichtet im bestimmten Gebiet und für einen bestimmten Bereich der Geschäfte keinen anderen Geschäftsvertreter zu nutzen und der Geschäftsvertreter ist nicht verpflichtet in diesem Gebiet eine geschäftliche Vertretung für andere Personen sowie Geschäfte auf eigenes Konto oder Konto anderer Personen abzuschließen.

§ 666


Der Vertretener ist berechtigt Geschäfte, auf welche sich die geschäftliche Alleinvertretung auch ohne Mitwirkung des Geschäftsvertreters bezieht, abzuschließen. Er ist aber verpflichtet, sobald der Vertrag etwas anderes bestimmt, dem Geschäftsvertreter die Provision aus diesen Geschäften so zu zahlen, wie wenn sich diese Geschäfte mit seiner Mitwirkung abgeschlossen hätten.

Der Vertrag über den Alleinverkauf

§ 745

Die Grundbestimmungen


(1) Mit dem Vertrag über den Alleinverkauf verpflichtet sich der Lieferant, dass die bestimmte Ware im Vertrag in bestimmten Gebiet nicht an eine andere Person geliefert,wird nur an den Einkäufer.
(2) Wenn der Vertrag nicht schriftlich vereinbart wurde oder es ist kein bestimmtes Gebiet sowie die Arten der Ware auf die sich der Vertrag bezieht, ist er ungültig.

§ 746
Der Lieferant darf nicht während der Vertragsgültigkeit die bestimmte Ware entweder direkt oder indirekt jemand anderen, als dem Einkäufer im alleinigen Gebiet liefern, eventuell nur an Personen, denen es der Vertrag erlaubt. Der Vertrag entrechtet den Lieferanten nicht die Propagation und Marktforschung im alleinigen Gebiet durchzuführen.